Das Klimafolgenanpassungskonzept der Gemeinde Grefrath wurde im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 28.05.2026 vorgestellt und im Rat am 30.06.2026 Verabschiedet. Es ist eine zentrale Grundlage, um unsere Gemeinde auf die bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels vorzubereiten.
Die Datenlage ist eindeutig: Der Klimawandel ist nicht abstrakt – er ist messbar, auch im Kreis Viersen und damit direkt vor unserer Haustür.
Hitzewellen, längere Trockenperioden und zunehmend häufige Starkregenereignisse sind längst Realität. Besonders betroffen sind dicht bebaute und versiegelte Bereiche, die sich im Sommer stark aufheizen und bei Starkregen schnell an ihre Belastungsgrenzen stoßen. Gerade aktuell zeigt sich erneut, wie sehr solche Wetterlagen die Gesundheit belasten – insbesondere ältere Menschen, Kinder, gesundheitlich vorbelastete und sozial schwächere Gruppen.
Die entscheidende Frage ist daher nicht mehr, ob wir handeln müssen, sondern wie entschlossen wir es tun.
Unser Antrag: Klimafolgenanpassung konsequent vorantreiben
Im Ausschuss wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Umsetzung des Klimafolgenanpassungskonzeptes beraten. Darin war vorgesehen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die verbleibenden Maßnahmen auf Machbarkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen und diese zu gegebener Zeit, unter Berücksichtigung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Grefrath, umzusetzen.“
Wir haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Unser Vorschlag lautet, diesen Passus zu ersetzen durch:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die verbleibenden Maßnahmen weiter mit Nachdruck zu verfolgen.“
Politisches Signal: Vom „ob“ zum „wie“
Der Unterschied mag auf den ersten Blick nicht sonderlich relevant erscheinen, tatsächlich verändert er jedoch den politischen Fokus deutlich.
Der Verwaltungsvorschlag stellt die Prüfung von Machbarkeit, Finanzierung und den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes in den Mittelpunkt. Damit steht zunächst die Frage im Vordergrund, ob Maßnahmen umgesetzt werden können.
Unser Änderungsantrag setzt bewusst einen anderen Schwerpunkt. Er macht deutlich, dass die Umsetzung der Maßnahmen politisch gewollt ist und mit Nachdruck vorangetrieben werden soll. Der Fokus verschiebt sich damit von der Frage, ob etwas möglich ist, hin zu der Frage, wie die Umsetzung gelingen kann.
Das dabei finanzielle, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen beachtet werden müssen, versteht sich von selbst und gilt unabhängig von der Formulierung des Beschlusses. Entscheidend ist aus unserer Sicht, welches politische Signal von einem solchen Beschluss ausgeht: Dieser sollte den Willen zur Umsetzung ausdrücken und nicht bereits in seiner Formulierung mögliche Hürden in den Vordergrund stellen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung bereits heute viele der im Konzept vorgesehenen Maßnahmen berücksichtigt und schrittweise umsetzt. Umso wichtiger ist es, diesen Gestaltungswillen auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sichtbar zu machen.
Vorausschauendes Handeln statt teurer Folgekosten
Klimafolgenanpassung ist eine zentrale Zukunftsaufgabe und muss auch politisch so behandelt werden. Gerade in finanziell herausfordernden Zeiten ist vorausschauendes Handeln entscheidend. Wer heute in Klimaanpassung investiert, verhindert morgen deutlich höhere Schäden und Kosten – etwa durch Überflutungen, Hitzefolgen oder beschädigte Infrastruktur. Das ist nicht zuletzt eine soziale Frage.
Hinzu kommt: Zahlreiche Förderprogramme von Bund und Land stehen zur Verfügung, die gezielt für Maßnahmen der Klimaanpassung genutzt werden können.
Klare rechtliche Vorgaben
Darüber hinaus gibt es längst klare rechtliche Rahmenbedingungen. Nordrhein-Westfalen war 2021 das erste Bundesland mit einem Klimaanpassungsgesetz. Seitdem müssen Kommunen die Folgen des Klimawandels bei allen Planungen und Entscheidungen berücksichtigen. Seit Juli 2024 gilt zudem ein Bundesgesetz. Auch im Baugesetzbuch sind Klimaschutz und Klimafolgenanpassung bereits seit 2011 ausdrücklich verankert.
Einordnung unseres Antrags
Bei unserem Antrag geht es uns nicht um fehlendes Vertrauen oder Kritik an der Verwaltung. Im Gegenteil: Die bisherigen Arbeiten werden ausdrücklich anerkannt und unterstützt.
Es geht vielmehr um eine klare politische Botschaft – und es geht darum, vom „ob“ zum „wie“ zu kommen. Nur so können sich Dinge ändern. Wer nicht über das „ob“ nachdenkt, sondern über das „wie“, wird anders agieren.
Unser Antrag wurde von der SPD den Grünen und Teilen von GOVM; unterstützt. Alle anderen Fraktionen sind der Verwaltungsvorlage gefolgt – das respektieren wir. Unterschiedliche Einschätzungen und politische Schwerpunkte gehören zur kommunalen Debatte dazu.
Klimaanpassung – was bedeutet das konkret für Grefrath?
Das Klimafolgenanpassungskonzept macht deutlich: Die wirksamsten Maßnahmen liegen in der Stärkung natürlicher Strukturen. Bäume, Grünflächen und unversiegelte Böden spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie verbessern das Mikroklima, speichern Wasser, reduzieren Hitze und erhöhen die Lebensqualität. Der Leitgedanke „Grün und Blau vor Grau“ zieht sich deshalb konsequent durch das gesamte Konzept.
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Umsetzung von Hitzeaktions- und Starkregenkonzepten
- Ausbau von Dach- und Stadtbegrünung
- Schutz von Altbäumen
- Entsiegelung von Flächen
- Schaffung von Retentions- und Versickerungsflächen
- Eine konsequent wassersensible Stadtentwicklung
Fazit
Klimafolgenanpassung ist keine Aufgabe für später, sondern eine Aufgabe für jetzt. Und Klimafolgenanpassung ist eine Schnittstellenaufgabe. Die Maßnahmen des Klimafolgenanpassungskonzepts müssen ressortübergreifend und bei allen laufenden Projekten mitgedacht und konsequent umgesetzt werden.
Wir sind außerdem überzeugt: Nur wenn wir vom „ob“ zum „wie“ kommen, kann Grefrath sich nachhaltig auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten und die Lebensqualität vor Ort langfristig sichern.
Klimafolgenanpassungskonzept der Gemeinde Grefrath
Tagesordnungspunkt „Klimafolgenanpassungskonzept“ aus der Ratssitzung vom 30.06.2026
Tagesordnungspunkt „Klimafolgenanpassungskonzept“ aus dem UKM vom 28.05.2026